Passierschein A38 – How to get into the Café

Langsam gibt es mehr Ausnahmen von den Regeln bzw. sind die Regeln expliziter als bisher. Ich versuche eine Zusammenfassung:

  • Es gilt 2Gplus.
  • Geimpft (2. Impfung (NEU!!!!) maximal 3 Monate her) oder geboostert
  • Geimpft und getestet, wenn 2. Impfung mehr als 3 Monate her
  • Genesen (maximal 6 Monate nach Infektion)
  • Kinder bis 6 einfach so.
  • Kinder ab Schulpflicht bis 17 bis Schulbeginn am 10.1.22 noch mit Test (Schnell- oder PCR-Test mit Nachweis)
  • Schwangere und Stillende mit Test (Schnell- oder PCR-Test mit Nachweis)

Damit sollte alles abgedeckt sein. Wir haben übrigens immer noch alles zum Mitnehmen. Auch den Kuchen und die Cookies und die Waffeln. Und es gibt Impfaktionen für Erstimpfungen und Booster im ganzen Lenninger Tal.

2Gplus seit 6.12.21

Es wird komplizierter. Aber wir dürfen weiter geöffnet haben (*ommmmmm* – positiv denken!).
Ab dem 6.12.21 gilt:

Folgende Personengruppen dürfen im Gastraum unsere leckeren Spezialitäten sitzend genießen:

  • Geimpft (mit Nachweis 2. Impfung weniger als 6 Monate her bzw. aktuelle Boosterimpfung)
  • Genesen (mit Nachweis dass 6 Monate her)
  • wenn länger als 6 Monate geimpft und ohne Boosterimpfung dann mit aktuellem Test (Schnell- oder PCR-Test)
  • ausgenommen von dieser 2Gplus-Regel sind Schwangere und Stillende – hier braucht es einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test
  • als getestet gelten alle schulpflichtigen Kinder bis einschließlich 17 Jahre und Kinder unter 6 Jahren

Es ist kompliziert. Auch für uns. Wir bemühen uns, es so angenehm und sicher wie möglich zu machen für alle Beteiligten. We keep you posted….

Joa, was sagen wir dazu… Alarmstufe IIplus

Ab Samstag 4.12.21 gilt die Alarmstufe II mit weiteren Extras („Darfs auch ein bisschen mehr sein?“). Im Grunde dürft Ihr jetzt für einen Kaffee (und unseren hervorragenden Kuchen und die frischen Waffeln) trotz 2G nur noch nachweislich getestet kommen. So kann ich quasi zumachen, bis wir wieder in Alarmstufe I oder Warnstufe sind 😩.

Wollen wir das vielleicht andersherum sehen? Wenn Ihr Euch für etwas anderes eh habt testen lassen, kommt Ihr dann einfach auch ins Café Luftschloss? Das wär ein Traum. Denn so als nagelneues Startup ist der Boden noch sehr hart, auf den man nach gästearmen Wochen fällt.

Ist das unser Deal?

Ab Mittwoch Alarmstufe *C* (Stand 16.11.21)

Höchstzahlen bedeuten immer die nächste Maßnahmenstufe. Diese bedeutet für unser Café Luftschloss ab morgen (17.11.21):

  • Maskenpflicht weiterhin!
  • Im Innenraum 2G, sprich: Genesen oder geimpft. Nur getestet, egal ob Schnell- oder PCR-Test, gilt nicht mehr.
  • Auf der Terrasse (bei entsprechend gutem Wetter) gilt 3G – getestet gilt hier nur mit PCR-Test.
  • Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter 6 Jahren, Schwangere und Stillende (hier gilt die Schnelltest-Pflicht mit Nachweis) und schulpflichtige Kinder und Jugendliche, da sie als in der Schule getestet gelten.
  • Wir scannen ab sofort Euren digitalen Impfnachweis zur Sicherheit.
  • Unser To-Go-Fenster wird reaktiviert, so dass ab sofort auch wieder alle Getränke und Speisen zum Mitnehmen verfügbar sind – beim Abholen gilt schlicht die Maskenpflicht.
  • Wir bitten generell darum, bei Krankheitsanzeichen wie Schnupfen, Husten, Fieber etc. auf den Besuch zu verzichten.
  • Wir danken allen, die uns unterstützen in dieser (an)spannenden Zeit.