Weihnachtsurlaub und neue Bestimmungen

Ein krasses Jahr endet und wir schauen mit gemischten Gefühlen zurück. Und ebenso nach vorn. Wie lange dauert dieser Zustand des leeren Gastraums noch und liegt es hoffentlich wirklich nur an Corona?

Jedenfalls brauchen wir eine Pause vom Gedankenkarussell, was wir noch besser machen können, um noch mehr Menschen zu begeistern (an dieser Stelle: FETTES DANKE AN UNSERE STAMMKUNDEN!!!).
Das Café ist zwischen 24.12.21 und 2.1.22 geschlossen und startet dann mit voller Kraft ins neue Jahr am 3.1.22.


Zudem gibt es für die Weihnachtsferien (bis 10.1.22) neue Bestimmungen bezüglich der Zugangsberechtigung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche: wenn wir am 3.1.22 wieder öffnen reicht bis 10.1. nicht mehr der Schülerausweis als Zugangsberechtigung (da in den Ferien keine regelmäßigen Testungen stattfinden), stattdessen brauchen wir dann einen Nachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24h) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48h). Von dieser Nachbesserung für die Ferien ausgenommen sind Kinder bis 7 Jahre, wenn sie noch nicht in der Schule sind.

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